Entlastungsbetrag nutzen
Ein Betrag, der fast immer verfällt
131 € im Monat, für jeden Pflegegrad von 1 bis 5, unabhängig davon, ob jemand zu Hause oder von einem Dienst versorgt wird. In meiner Praxis sehe ich es fast täglich: Familien, die diesen Anspruch nie eingelöst haben, weil niemand ihnen erklärt hat, wofür er überhaupt gedacht ist. Das Geld wird nicht ausgezahlt wie Pflegegeld — es muss zweckgebunden für „Unterstützung im Alltag" verwendet und danach bei der Kasse erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet werden.
Nicht verbrauchte Monate verfallen nicht sofort: Sie lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und dann gebündelt einsetzen, etwa für eine mehrwöchige Betreuung im Sommer. Genau dieses Ansparen ist der Teil, den die wenigsten kennen — und der den Betrag in der Praxis erst wirklich nützlich macht.
Was als „Unterstützung im Alltag" zählt
Anerkannt sind unter anderem Betreuungsgruppen, stundenweise Alltagsbegleitung, Einkaufshilfen, Hausaufgabenbetreuung für pflegende Kinder und Enkel, und in manchen Bundesländern auch haushaltsnahe Dienstleistungen mit anerkanntem Anbieterstatus. Ich prüfe mit jeder Familie, welche Angebote in Dortmund konkret zugelassen sind — die Liste unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und ändert sich regelmäßig.
„Manche Familien haben über zwei Jahre lang jeden Monat 131 € liegen lassen. Das ist kein Vorwurf — das ist ein Systemfehler, den ich reparieren will." — Andrea Sommer, Pflegeberaterin