Pflegeberatung Andrea Sommer · Dortmund
Was Ihnen zusteht —
verständlich erklärt.
Pflegeleistungen in Deutschland sind komplex. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Ansprüche Ihre Familie hat — kostenlos, unverbindlich und in Ihrer Sprache.
Persönliche Beratung vereinbarenAlle Angaben dienen der allgemeinen Information (Stand 2026). Individuelle Beratung empfohlen.
Schritt 1
Die 5 Pflegegrade einfach erklärt
Ihr Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen Sie erhalten. Der Medizinische Dienst (MD) stellt ihn fest — bei Bedarf begleiten wir Sie beim Antrag.
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Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
Erste Einschränkungen in der Selbstständigkeit. Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratungseinsätze.
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Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
Ab hier gibt es Pflegegeld (332 €/Monat) oder Pflegesachleistungen (761 €/Monat) für häusliche Pflege.
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Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
Pflegegeld 572 €/Monat oder Sachleistungen bis 1 432 €/Monat. Zusätzlich Verhinderungspflege.
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Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegeld 764 €/Monat oder Sachleistungen bis 1 778 €/Monat. Höhere Zuschüsse für Hilfsmittel.
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Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen
Höchste Leistungsstufe: Pflegegeld 946 €/Monat oder Sachleistungen bis 2 200 €/Monat.
Alle Beträge gelten Stand 2026. Individuelle Beratung empfohlen — Ihre konkreten Leistungen hängen von Ihrem persönlichen Pflegegrad ab.
Schritt 2
Ihre Leistungen auf einen Blick
Die vier wichtigsten Bausteine, die viele Familien nicht vollständig nutzen — wir erklären Ihnen, wie Sie jeden einzelnen beantragen.
Pflegegeld
332 – 946 € / Monat
Sie pflegen Ihren Angehörigen zu Hause? Dann steht Ihnen Pflegegeld zu — als finanzielle Anerkennung für Ihre Arbeit. Ab Pflegegrad 2, direkt auf Ihr Konto.
Ab Pflegegrad 2
§ 45b Entlastungsbetrag
Der am häufigsten vergessene Anspruch: 131 € pro Monat für Alltagshilfen — Haushalt, Betreuung, Entlastung der Pflegeperson. Nicht verbrauchte Monate können übertragen werden.
Alle Pflegegrade 1–5
Verhinderungspflege
Bis 1 612 € / Jahr
Wenn Sie als pflegende Person Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen haben, übernimmt die Pflegekasse eine Vertretungspflegekraft — bis zu 6 Wochen im Jahr.
Ab Pflegegrad 2
Pflegehilfsmittel
40 € / Monat pausch.
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz: 40 € monatlich als Pauschale für Verbrauchsmaterialien. Zusätzlich technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator) leihweise möglich.
Alle Pflegegrade 1–5
Stand 2026. Alle Beträge können sich durch jährliche Anpassungen ändern. Individuelle Beratung empfohlen.
Schritt 3
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
Beantworten Sie drei kurze Fragen — wir zeigen Ihnen, womit Sie am besten starten. Unverbindlich, keine Daten werden gespeichert.
Erste Empfehlung: Pflegegrad beantragen
Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen. Wir begleiten Sie beim Antrag bei der Pflegekasse und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) — kostenlos gemäß § 7a SGB XI.
Beratung anfragenEmpfehlung: § 45b + Pflegesachleistungen prüfen
Bei ambulantem Pflegedienst werden Pflegesachleistungen direkt mit dem Dienst abgerechnet. Zusätzlich steht Ihnen der § 45b-Entlastungsbetrag zu — 131 €/Monat, den viele vergessen.
Beratung anfragenEmpfehlung: § 45b Entlastungsbetrag beantragen
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für Alltagshilfen. Viele Familien wissen das nicht. Wir helfen Ihnen beim Antrag — kostenlos.
Beratung anfragenEmpfehlung: Kombination prüfen
Sie haben mehrere Ansprüche gleichzeitig: Pflegegeld, § 45b-Entlastungsbetrag (131 €) und ggf. Verhinderungspflege für Urlaubszeiten. In einer 30-minütigen Beratung klären wir, welche Kombination für Ihre Familie optimal ist.
Jetzt Termin vereinbarenDiese Ergebnisse sind allgemeine Orientierungshilfen, keine Rechtsberatung. Individuelle Leistungsansprüche klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Ihre Beraterin
Andrea Sommer — zertifizierte Pflegeberaterin
Als unabhängige Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI ist Andrea Sommer an keine Pflegekasse und keinen Pflegedienst gebunden. Ihr einziges Ziel: die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden.
- Kostenlose Erstberatung — kein Risiko
- Hausbesuche in Dortmund und Umgebung
- Antragstellung und MD-Begutachtung begleitung
- Auch auf Wunsch per Videoberatung
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Kostenlos · unverbindlich · vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.