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Pflegeberatung Andrea Sommer · Dortmund

Was Ihnen zusteht —
verständlich erklärt.

Pflegeleistungen in Deutschland sind komplex. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Ansprüche Ihre Familie hat — kostenlos, unverbindlich und in Ihrer Sprache.

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Alle Angaben dienen der allgemeinen Information (Stand 2026). Individuelle Beratung empfohlen.

Andrea Sommer im Gespräch mit einer Familie über Pflegeleistungen

Schritt 1

Die 5 Pflegegrade einfach erklärt

Ihr Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen Sie erhalten. Der Medizinische Dienst (MD) stellt ihn fest — bei Bedarf begleiten wir Sie beim Antrag.

  1. Pflegegrad 1

    Geringe Beeinträchtigung

    Erste Einschränkungen in der Selbstständigkeit. Anspruch auf Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Beratungseinsätze.

  2. Pflegegrad 2

    Erhebliche Beeinträchtigung

    Ab hier gibt es Pflegegeld (332 €/Monat) oder Pflegesachleistungen (761 €/Monat) für häusliche Pflege.

  3. Pflegegrad 3

    Schwere Beeinträchtigung

    Pflegegeld 572 €/Monat oder Sachleistungen bis 1 432 €/Monat. Zusätzlich Verhinderungspflege.

  4. Pflegegrad 4

    Schwerste Beeinträchtigung

    Pflegegeld 764 €/Monat oder Sachleistungen bis 1 778 €/Monat. Höhere Zuschüsse für Hilfsmittel.

  5. Pflegegrad 5

    Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen

    Höchste Leistungsstufe: Pflegegeld 946 €/Monat oder Sachleistungen bis 2 200 €/Monat.

Alle Beträge gelten Stand 2026. Individuelle Beratung empfohlen — Ihre konkreten Leistungen hängen von Ihrem persönlichen Pflegegrad ab.

Schritt 2

Ihre Leistungen auf einen Blick

Die vier wichtigsten Bausteine, die viele Familien nicht vollständig nutzen — wir erklären Ihnen, wie Sie jeden einzelnen beantragen.

Pflegegeld

332 – 946 € / Monat

Sie pflegen Ihren Angehörigen zu Hause? Dann steht Ihnen Pflegegeld zu — als finanzielle Anerkennung für Ihre Arbeit. Ab Pflegegrad 2, direkt auf Ihr Konto.

Ab Pflegegrad 2

§ 45b Entlastungsbetrag

Der am häufigsten vergessene Anspruch: 131 € pro Monat für Alltagshilfen — Haushalt, Betreuung, Entlastung der Pflegeperson. Nicht verbrauchte Monate können übertragen werden.

Alle Pflegegrade 1–5

Verhinderungspflege

Bis 1 612 € / Jahr

Wenn Sie als pflegende Person Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen haben, übernimmt die Pflegekasse eine Vertretungspflegekraft — bis zu 6 Wochen im Jahr.

Ab Pflegegrad 2

Pflegehilfsmittel

40 € / Monat pausch.

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz: 40 € monatlich als Pauschale für Verbrauchsmaterialien. Zusätzlich technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator) leihweise möglich.

Alle Pflegegrade 1–5

Stand 2026. Alle Beträge können sich durch jährliche Anpassungen ändern. Individuelle Beratung empfohlen.

Schritt 3

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Beantworten Sie drei kurze Fragen — wir zeigen Ihnen, womit Sie am besten starten. Unverbindlich, keine Daten werden gespeichert.

1 2 3
Hat die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad?
Wird die Person zu Hause von Angehörigen gepflegt?
Welcher Pflegegrad liegt vor?

Erste Empfehlung: Pflegegrad beantragen

Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen. Wir begleiten Sie beim Antrag bei der Pflegekasse und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) — kostenlos gemäß § 7a SGB XI.

Beratung anfragen

Empfehlung: § 45b + Pflegesachleistungen prüfen

Bei ambulantem Pflegedienst werden Pflegesachleistungen direkt mit dem Dienst abgerechnet. Zusätzlich steht Ihnen der § 45b-Entlastungsbetrag zu — 131 €/Monat, den viele vergessen.

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Empfehlung: § 45b Entlastungsbetrag beantragen

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für Alltagshilfen. Viele Familien wissen das nicht. Wir helfen Ihnen beim Antrag — kostenlos.

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Empfehlung: Kombination prüfen

Sie haben mehrere Ansprüche gleichzeitig: Pflegegeld, § 45b-Entlastungsbetrag (131 €) und ggf. Verhinderungspflege für Urlaubszeiten. In einer 30-minütigen Beratung klären wir, welche Kombination für Ihre Familie optimal ist.

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Andrea Sommer und ihr Beratungsteam in der Praxis in Dortmund

Ihre Beraterin

Andrea Sommer — zertifizierte Pflegeberaterin

Als unabhängige Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI ist Andrea Sommer an keine Pflegekasse und keinen Pflegedienst gebunden. Ihr einziges Ziel: die bestmögliche Lösung für Ihre Familie zu finden.

  • Kostenlose Erstberatung — kein Risiko
  • Hausbesuche in Dortmund und Umgebung
  • Antragstellung und MD-Begutachtung begleitung
  • Auch auf Wunsch per Videoberatung

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Kostenlos · unverbindlich · vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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