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Wohnraum­anpassung

§40 Abs. 4 SGB XI · Bis zu 4.180 € pro Maßnahme

Häusliches Zimmer einer älteren Dame mit angepasstem Pflegebett und persönlichen Erinnerungsstücken

Kleine Maßnahmen, große Wirkung

Ein Sturz in der eigenen Wohnung ist oft der Moment, in dem Familien zum ersten Mal über bauliche Veränderungen nachdenken — dabei ließe sich ein Großteil dieser Stürze mit vergleichsweise kleinen Maßnahmen verhindern: ein Haltegriff neben der Badewanne, eine ebenerdige Dusche, eine Rampe an der Eingangsstufe. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an genau solchen Umbauten, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Zuschuss muss VOR Beginn der Baumaßnahme beantragt werden, mit einem Kostenvoranschlag. Wer erst umbaut und danach fragt, riskiert, leer auszugehen — ein Detail, das ich in jeder Beratung früh anspreche, weil es sonst schnell übersehen wird.

Wenn mehrere Personen im Haushalt betroffen sind

Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, wird der Höchstbetrag pro Person anteilig höher — ein Umstand, der besonders für Ehepaare relevant ist, bei denen beide Partner Unterstützung brauchen. Ich rechne das im Einzelfall gemeinsam mit der Familie durch, bevor der Kostenvoranschlag eingereicht wird, damit die Fördersumme optimal ausgeschöpft wird.

Nicht jede Anpassung braucht einen Handwerksbetrieb: Auch geliehene Hilfsmittel wie ein höhenverstellbares Pflegebett oder ein Toilettensitzerhöher zählen als eigenständige Leistung und lassen sich unabhängig von der baulichen Maßnahme beantragen.

„Oft reicht ein einziger Haltegriff, um aus einem gefährlichen Bad einen sicheren Ort zu machen. Das Budget dafür ist da — es muss nur beantragt werden." — Andrea Sommer, Pflegeberaterin