Andrea Sommer
Pflegeberatung
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Barrierefreiheit

Was sich mit dem BFSG 2025 wirklich ändert

Junge Frau liest mit einem älteren Herrn gemeinsam in einem Buch auf dem Sofa
Barrierefreiheit betrifft mehr Anbieter, als viele annehmen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind. Für unsere Branche — Beratungsleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich — ist die Rechtslage nicht immer eindeutig, und genau diese Unsicherheit führt dazu, dass viele Praxen das Thema entweder ignorieren oder überdramatisieren.

Was tatsächlich zählt: Digitale Dienstleistungen mit Verbraucherbezug — dazu zählen typischerweise Online-Terminbuchung, E-Commerce-Funktionen und bestimmte Kommunikationsdienste — fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie nicht unter eine der Ausnahmen fallen (etwa als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen). Eine reine Informationswebsite ohne Buchungs- oder Bestellfunktion ist rechtlich meist weniger streng betroffen — aber praktisch trotzdem ein Ort, an dem Barrierefreiheit den größten Unterschied macht, weil hier der erste Kontakt entsteht.

Der zugrunde liegende Standard ist EN 301 549, der wiederum weitgehend auf WCAG 2.1 Level AA aufbaut: ausreichender Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, verständliche Sprache, funktionierende Screenreader-Kompatibilität. Das sind keine exotischen Anforderungen — es sind die gleichen Prinzipien, die diese Website von Anfang an verfolgt hat, unabhängig davon, ob eine Pflicht bestand.

Unsere Empfehlung an andere Praxen: Nicht auf eine Betriebsprüfung warten. Ein einfacher Selbsttest — Seite nur mit der Tastatur bedienen, Bildschirmlupe auf 200 % stellen, einen Screenreader zehn Minuten mitlaufen lassen — deckt die gröbsten Probleme meistens sofort auf, ganz ohne teures Audit.

Bußgelder bis 100.000 € sind im Gesetz vorgesehen und werden von den Marktüberwachungsbehörden der Länder durchgesetzt — das eigentliche Argument für Barrierefreiheit ist bei uns aber ein anderes: Unsere Zielgruppe sind überwiegend ältere Menschen und ihre Angehörigen. Eine schlecht zugängliche Website wäre für sie keine Randnotiz, sondern die erste Hürde, die wir selbst aufbauen würden.