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Beratungseinsatz §37.3
Warum dieser Termin kein Kontrollbesuch ist
Wer Pflegegeld bezieht, muss den sogenannten Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen — Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Viele Familien fürchten diesen Termin, weil er wie eine Prüfung klingt: Wird die Pflege richtig gemacht? Wird uns das Pflegegeld gestrichen?
In der Praxis ist es das Gegenteil. Der Beratungseinsatz ist als Unterstützung gedacht, nicht als Kontrolle — er soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige nicht allein mit offenen Fragen bleiben, und frühzeitig auf zusätzliche Leistungen hinweisen, die noch nicht genutzt werden.
Was ich beim Termin tatsächlich mache
Ich schaue mir die aktuelle Versorgungssituation an, spreche offen an, was sich seit dem letzten Termin verändert hat, und prüfe gemeinsam mit der Familie, ob zum Beispiel der Entlastungsbetrag ausgeschöpft wird oder ob eine Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll wäre. Am Ende steht ein kurzer Bericht an die Pflegekasse — reine Formsache, kein Bewertungsbogen.
„Der Beratungseinsatz ist der einzige Pflichttermin im ganzen System, der wirklich für die Familie da ist. Ich nutze ihn dafür — nicht für Bürokratie." — Andrea Sommer, Pflegeberaterin